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BGH, 18.03.1955 - 2 StR 550/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 11.08.1953 - 2 StR 206/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.03.1955 - 2 StR 550/54
Dass er im Zeitpunkt der Hauptverhandlung gefährlich ist, begründet keine Vermutung dafür, dass erbauen nach der Strafverbüßung noch gefährlich sein wird (BGH NJW 1953, 1559). - RG, 18.06.1940 - 1 D 290/40
1. Eine Straftat, die -- sei es vor, sei es nach der Vereinigung Österreichs mit …
Auszug aus BGH, 18.03.1955 - 2 StR 550/54
Die Wirkungen des Strafvollzugs, etwaige Änderungen der Umweltbedingungen und sonstige Umstände können den Schluss rechtfertigen, dass der Täter nach voller Verbüßung der Strafe, insbesondere seiner ersten längeren Zuchthausstrafe nicht mehr rückfällig werden wird (RGSt 74, 219).